Eine Kinderkrebserkrankung wirft Fragen zum Sozialversicherungsrecht, zur Kostenübernahme sowie zu den möglichen Konsequenzen eines reduzierten Arbeitspensums auf.
Fragestellungen rund um Krankenkasse, Invalidenversicherung (IV) oder Arbeitsrecht betreffen sowohl die Familien eines akut erkrankten Kindes oder Jugendlichen als auch die Survivors unter oder über 18 Jahren.
Dabei geht es um Themen wie:
- Leistungsumfang der IV oder Krankenkasse
- Anspruch auf Hilflosenentschädigung
- Was tun bei Ablehnung der IV?
- Wissenswertes rund um Ausbildung und Berufswahl
Kinderkrebs Schweiz hat zusammen mit Partnerorganisationen Angebote für Eltern und Survivors geschaffen.
Rechtssprechstunde für Survivors über 18 Jahren
Das schweizweite Angebot von Kinderkrebs Schweiz gibt Antworten auf Fragen zur Invalidenversicherung (IV), zum Sozialversicherungsrecht sowie zu den Konsequenzen, die durch ein eingeschränktes Arbeitspensum entstehen.
Die Rechtssprechstunde beantwortet Fragen zu Rehabilitationen, Hilfsmitteln und sonstigen Themen und soll als ergänzende Unterstützung bei wichtigen Entscheidungsprozessen dienen.
Das Angebot wird durchgeführt von der Partnerorganisation Procap. Procap verfügt über Jurist:innen, die sich mit dem Survivorship-Thema auskennen und betroffene Personen gezielt unterstützen können. Die kostenlose und unverbindliche Erstberatung findet je nach Absprache in den Geschäftsstellen von Procap oder online statt und dauert ca. 30 Minuten. Interessierte wenden sich bitte an die Fachstelle Survivors von Kinderkrebs Schweiz.
Kostenlose Rechtsberatung im UKBB
Für aktuelle und ehemalige Kinderkrebspatient:innen über 18 Jahren sowie Familien mit einem Survivor unter 18 Jahren gibt es im Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) eine kostenlose Rechtsberatung. Die Rechtsberatung findet auf Anfrage im UKBB, online oder per Telefon statt. Die Beratung bietet konkrete Hilfestellung bei Fragen an, wie:
- Hat mein Kind bzw. habe ich Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?
- Wie können wir bzw. wie kann ich gegen eine Ablehnung der IV vorgehen?
- Was ist bei der Wahl der Ausbildung oder der Lehre zu berücksichtigen?
Anmeldung für Eltern mit einem Kind oder Survivor unter 18 Jahren
Eltern mit einem minderjährigen Kind wenden sich bitte an das Care Management des UKBB unter T 061 704 27 33.
Anmeldung für aktuelle und ehemalige Kinderkrebspatient:innen über 18 Jahren
Aktuelle und ehemalige Kinderkrebspatient:innen, die im UKBB behandelt werden respektive behandelt wurden, und über 18 Jahre alt sind, wenden sich bitte an die Fachstelle Survivors von Kinderkrebs Schweiz.
Hinweis
Die kostenlose Rechtsberatung im UKBB ist ein gemeinsames Angebot von Kinderkrebs Schweiz, der Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis sowie dem UKBB.