Betreuungsurlaub

Für Eltern von krebskranken Kindern

Wenn ein Kind an Krebs erkrankt, steht die Familie vor einer enormen Herausforderung. Um Eltern in dieser belastenden Zeit zu unterstützen, sieht das Schweizer Recht einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen vor. 

Dieser bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder schwer verunfallten Kindern ist per 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Diese Regelung ermöglicht es berufstätigen Eltern besser, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne dabei ihre berufliche Existenz zu gefährden.

Fragen rund um den Betreuungsurlaub

Wer kann Betreuungsurlaub beantragen?

Wann soll der Betreuungsurlaub in Anspruch genommen werden?

Wie informieren Eltern ihre Arbeitgebenden?

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?

Können die 14 Wochen aufgeteilt werden?

Wann beginnt und endet der Anspruch auf Betreuungsurlaub?

Wo und wie wird der Betreuungsurlaub beantragt?

Individuelle Beratung empfohlen

Jede familiäre und berufliche Situation ist unterschiedlich. Es ist empfehlenswert, sich individuell beraten zu lassen, um alle Aspekte des Betreuungsurlaubs optimal zu klären. Die Sozialberatungen in den Spitälern helfen den betroffenen Familien gerne und unterstützen sie auch dabei, die Anträge an die Arbeitgebenden auszufüllen.

Gut zu wissen

  • Der Anspruch auf Betreuungsurlaub gilt für jedes Elternteil separat, jedoch insgesamt maximal 98 Tage.
  • Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten flexibel (auch in einzelnen Tagen) bezogen werden.
  • Die Erkrankung des Kindes muss als schwer eingestuft sein, d. h., sie erfordert eine ständige Betreuung durch die Eltern.
  • Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich.

Weitere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung

Neben dem Betreuungsurlaub gibt es weitere Massnahmen, die Arbeitgebende und Arbeitnehmende nutzen können, um die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung zu erleichtern:

  • flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Homeoffice oder Teilzeitarbeit
  • unbezahlter Urlaub als Überbrückung
  • Sondervereinbarungen mit dem Arbeitgeber, beispielsweise zur temporären Reduktion der Arbeitszeit
  • interne betriebliche Unterstützung, z. B. durch einen betrieblichen Sozialdienst oder Notfallfonds, die grössere Unternehmen unter Umständen anbieten

«Wir unterstützen Eltern zum Beispiel dabei, den Betreuungsurlaub oder IV-Leistungen, wie spezielle Hilfsmittel, zu beantragen.»

Sozialberaterin Ramona Schwarz, Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB).