In der Schweiz wird die Kostenübernahme für eine Rehabilitationsmassnahme nach einer Krebserkrankung für betroffene Kinder und Jugendliche in der Regel durch die Krankenkasse geregelt. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte, die zu beachten sind:
Kostenübernahme durch Krankenkasse
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt in der Schweiz die Kosten für medizinisch notwendige Rehabilitationsmassnahmen, einschliesslich der Reha für Kinder und Jugendliche nach einer Krebserkrankung. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Kosten für die stationäre Behandlung und die medizinische Versorgung während der Reha trägt. Hierzu gehören unter anderem Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie und psychologische Unterstützung.
Kosten für psychosoziale Angebote
Während die medizinischen Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden, können zusätzliche psychosoziale Leistungen (wie Beratungsangebote für Eltern oder Familien) möglicherweise nicht vollständig durch die Krankenkasse abgedeckt sein. In solchen Fällen können diese zusätzlichen Angebote entweder durch private Versicherungen oder über Stiftungen und Spenden finanziert werden.
Zusatzversicherung
Falls die Familie über eine Zusatzversicherung verfügt, können auch dort zusätzliche Kosten für spezifische Angebote wie Erholung, Freizeitprogramme oder alternative Therapien abgedeckt werden. Die Zusatzversicherung kann helfen, auch diese oft zusätzlichen Leistungen, die nicht direkt mit der medizinischen Behandlung zu tun haben, zu finanzieren.
Stiftungen und Hilfsorganisationen
Für Familien, die finanzielle Unterstützung benötigen, insbesondere wenn die Krankenkasse die vollständigen Kosten nicht abdeckt oder keine Zusatzversicherung besteht, springen oftmals Stiftungen ein, wie zum Beispiel die Stiftung für krebskranke Kinder, Regio Basiliensis, die Kinderkrebshilfe Schweiz, die ARFEC oder die Kinderkrebshilfe Zentralschweiz. Diese Organisationen bieten finanzielle Hilfe an, um die Kosten für eine Reha zu decken, wenn diese nicht vollständig durch die Krankenkasse übernommen werden.
Darüber hinaus übernehmen die Organisationen auch die Kostengutsprache, wenn der Prozess bei der Krankenkasse lange dauert.
Antragstellung
Um sich für die Reha anmelden zu können, benötigen Familien eine Kostengutsprache. Um die Kostenübernahme für eine Reha zu beantragen, müssen Familien in der Regel einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. In diesem Antrag sollte der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin bestätigen, dass eine Rehabilitation notwendig ist.
Stiftungen und Hilfsorganisationen können die Kostengutsprache übernehmen, da die Abklärungen mit den Krankenkassen oft sehr lange dauern.
Es lohnt sich, bereits frühzeitig bei der Krankenkasse und bei den Stiftungen nachzufragen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.