In bestimmten Fällen haben Schüler:innen in der Schweiz Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Damit werden gewisse Beeinträchtigungen von Schüler:innen respektive Lernenden bei Prüfungen berücksichtigt und Chancengleichheit hergestellt.
Mit dem Nachteilsausgleich dürfen nur die Form und die äusseren Bedingungen einer Prüfungssituation angepasst werden. Die Leistungsanforderungen bleiben dieselben wie für die anderen Schüler:innen. Da die Regelungen kantonal unterschiedlich sein können, lohnt es sich, sich direkt bei der Schule, dem schulpsychologischen Dienst oder der kantonalen Bildungsdirektion zu informieren.
Wann erhält ein Kind einen Nachteilsausgleich?
Ein Kind kann einen Nachteilsausgleich erhalten, wenn es eine behinderungsbedingte oder spezifische Beeinträchtigung hat, die seine schulische Leistungsfähigkeit beeinflusst. Dazu gehören unter anderem:
- Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung)
- Dyskalkulie (Rechenstörung)
- ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung)
- Autismus-Spektrum-Störung
- körperliche oder sensorische Einschränkungen (z. B. Seh- oder Hörbeeinträchtigungen)
Nachteilsausgleich bei Kinderkrebs
Auch Kinder mit oder nach einer Krebserkrankung können einen Nachteilsausgleich beantragen, beispielsweise in folgenden Situationen:
Akute Krankheitsphase:
- Während oder kurz nach der Krebstherapie (z. B. Chemotherapie, Bestrahlung) kann das Kind aufgrund von körperlicher Schwäche, Müdigkeit (Fatigue), Konzentrationsproblemen oder häufigen Fehlzeiten Unterstützung benötigen.
Langfristige Folgen der Erkrankung oder Behandlung:
- Manche Kinder entwickeln kognitive Einschränkungen durch Medikamente oder Bestrahlung (z. B. Konzentrations-, Gedächtnis- oder Verarbeitungsprobleme).
- Körperliche Einschränkungen (z. B. eingeschränkte Beweglichkeit, Seh- oder Hörprobleme) können sich auf die Teilnahme am Unterricht oder Prüfungen auswirken.
- Chronische Erschöpfung, Angststörungen oder emotionale Belastungen nach der Krankheit können ebenfalls berücksichtigt werden.
Welche möglichen Massnahmen gibt es?
Je nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes kann der Nachteilsausgleich Folgendes umfassen:
- verlängerte Prüfungszeiten oder alternative Prüfungsformate
- reduzierte Hausaufgabenlast oder angepasster Schulstoff
- Möglichkeit für mehr Pausen oder reduzierte Präsenzzeiten
- individuelle Unterstützung durch Lehrpersonen oder Spezialist:innen
- Flexibilität bei Abwesenheiten wegen Arztterminen oder Therapien
Wie wird der Nachteilsausgleich beantragt?
- die Eltern oder die Schule können den Antrag stellen
- ein medizinisches Gutachten (z. B. von den behandelnden Ärzt:innen, dem Spital oder dem schulpsychologischen Dienst) ist oft erforderlich
- die Schulleitung oder zuständige Bildungsbehörde entscheidet über die konkreten Massnahmen
Gilt der Nachteilsausgleich auch in höheren Schulen?
Auch in Gymnasien, Berufsschulen oder Hochschulen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Hier müssen Jugendliche oft selbst aktiv werden und entsprechende Nachweise einreichen.